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Neue Kooperation mit deutschem Vergaberechtsexperten
Österreichische Unternehmen erweitern zunehmend ihre Aktivitäten über die Grenzen hinaus und beteiligen sich an öffentlichen Ausschreibungen in Deutschland.
Drei frische Entscheidungen des Obersten Gerichtshofs (OGH 23. 6. 2025, 8 Ob 74/25b ; OGH 3. 7. 2025, 6 Ob 91/25p; OGH 24. 6. 2025, 1 Ob 54/25k ) bringen hinsichtlich gewisser Fragen Klarheit für die tägliche Praxis:
Für viele Familien kann der direkte Kauf einer Immobilie durch die hohen Immobilienpreise gelinde gesagt eine Herausforderung sein. Hier kommt der Mietkauf ins Spiel – ein Modell, das Mieten und Kaufen kombiniert. Dabei zahlt man zuerst monatlich eine Miete und hat später die Möglichkeit, die Wohnung oder das Haus zu kaufen. So können Sie schon heute einziehen und später Eigentümer werden.
Die Gesellschaft bürgerlichen Rechts (GesbR) bietet eine unkomplizierte Möglichkeit für mindestens zwei Personen, gemeinsam Ziele zu verfolgen – sei es für berufliche, geschäftliche oder private Zwecke. Sie ist eine der flexibelsten Gesellschaftsformen in Österreich und wird durch einfache Vereinbarungen gegründet. Doch was genau macht eine GesbR aus, und welche Regelungen gibt es zu beachten? In diesem Beitrag erklären wir die wesentlichen Merkmale und Bestimmungen der GesbR auf verständliche Weise.
Es kann schnell passieren, dass man durch Krankheit, Unfall oder altersbedingte Einschränkungen seine Angelegenheiten nicht mehr selbst regeln kann. Um in solchen Situationen selbstbestimmt zu bleiben, bietet die Vorsorgevollmacht eine wichtige Absicherung. Sie ermöglicht es, bereits im Voraus eine oder mehrere Personen zu bestimmen, die im Ernstfall rechtlich befugt sind, persönliche und finanzielle Angelegenheiten zu regeln.
Sprechstelle in Kirchschlag in der Buckligen Welt – Ihre persönliche Rechtsberatung vor Ort
Es freut mich, Ihnen mitteilen zu können, dass ich als Rechtsanwalt eine Sprechstelle in 2860 Kirchschlag in der Buckligen Welt, im K-Haus am Hauptplatz 32, unterhalte. Hier biete ich Ihnen die Möglichkeit, in vertraulicher Atmosphäre und nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung eine individuelle Rechtsberatung zu erhalten.
Ob Fragen zum Erbrecht, Baurecht, Vertragsrecht oder anderen rechtlichen Anliegen – ich stehe Ihnen , Privatpersonen genauso wie Unternehmen, mit meiner Expertise zur Seite. Vereinbaren Sie einfach telefonisch einen Termin und lassen Sie uns gemeinsam die besten Lösungen für Ihre Anliegen finden.
Ich freue mich darauf, Sie in Kirchschlag in der Buckligen Welt unterstützen zu dürfen!
Ihr
Rechtsanwalt
Mag. Marcus Blumencron
Tel.: 01 / 997 72 65
Der Erwerb eines Baurechtsgrundes bietet eine flexible und kostengünstige Möglichkeit, auf einem Grundstück zu bauen, ohne es sofort kaufen zu müssen. Besonders in Niederösterreich nutzen viele Bauwillige die Baurechtsaktion des Landes Niederösterreich. Dabei profitieren sie von niedrigen Einstiegskosten und langfristigen Nutzungsmöglichkeiten. Zusätzlich besteht oft die Option, den Baurechtsgrund nach Ablauf des Vertrags oder zu einem festgelegten Zeitpunkt ins Eigentum zu übernehmen. In diesem Beitrag erfahren Sie mehr über die Vorteile und Möglichkeiten des Baurechts.
Nicht selten werden bei der Überprüfung des Zahlungsverkehrs eines Unternehmens Doppelbuchungen oder sonstige irrtümlich geleistete Zahlungen entdeckt; gelegentlich auch Zahlungen die schon seit Jahren in einer falschen Höhe durchgeführt worden sind. In Summe kann durch den schleichenden Liquiditätsabfluss ein nicht unbeträchtlicher Schaden entstehen. Kann man solche versehentlich geleisteten Zahlungen zurückfordern?
Geldforderungen für erbrachte Leistungen verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nachdem der Anspruch einerseits entstanden und andererseits fällig ist. Die Fälligkeit - also der Beginn der Verjährungsfrist - muss im Einzelfall festgestellt werden. Es kann z. B. der Zeitpunkt sein, zu dem die Rechnungslegung objektiv erstmals möglich gewesen wäre oder oder auch ein einvernehmlich vereinbarter Termin. Insbesondere Unternehmer sollten daher unbedingt Wert auf die rechtzeitige Ausstellung und schließlich auch Zahlung ihrer Rechnungen
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