
Honorar - Was kostet der Anwalt?
Grundsätzlich gibt es drei Arten der Honorarabrechnung:Die Grundlagen für die Honorarabrechnung sind das Rechtsanwaltstarifgesetz, die Allgemeinen Honorar-Kriterien oder das Notariatstarifgesetz. Die Bemessung des Honorars richtet sich nach dem Wert des Streitgegenstandes oder des betreffenden Rechtes. Diese Abrechnungsart ist auch vorgesehen, wenn keine ausdrückliche Honorarvereinbarung getroffen wird
Für konkret definierte Leistungen wird ein vorab vereinbartes Pauschalhonorar verrechnet. Diese Abrechnung erfolgt üblicherweise für Kaufverträge und klar abgegrenzte Beratungen.
3. Stundensatzabrechnung:
Es wird für jede geleistete Arbeitsstunde ein fester Honorarbetrag vereinbart und nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
Deckung durch Rechtsschutzversicherung
Wenn Sie eine Rechtschutzversicherung haben, kläre ich die Versicherungsdeckung direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung ab und verrechne soweit es möglich ist auch die Kosten direkt mit Ihrer Rechtsschutzversicherung. Die meisten Rechtsschutzversicherungen übernehmen auch einen fixen Honorarbetrag für eine Beratung durch einen Rechtsanwalt. Gegebenenfalls bitte ich um Bekanntgabe des Versicherungsunternehmens und der Nummer der Polizze.