Marcus Blumencron

Marcus Blumencron

Nicht selten werden bei der Überprüfung des Zahlungsverkehrs eines Unternehmens Doppelbuchungen oder sonstige irrtümlich geleistete Zahlungen entdeckt; gelegentlich auch Zahlungen die schon seit Jahren in einer falschen Höhe durchgeführt worden sind. In Summe kann durch den schleichenden Liquiditätsabfluss ein nicht unbeträchtlicher Schaden entstehen. Kann man solche versehentlich geleisteten Zahlungen zurückfordern?

Vorsicht Verjährung!

Geldforderungen für erbrachte Leistungen verjähren grundsätzlich innerhalb von drei Jahren nachdem der Anspruch einerseits entstanden und andererseits fällig ist. Die Fälligkeit - also der Beginn der Verjährungsfrist - muss im Einzelfall festgestellt werden. Es kann z. B. der Zeitpunkt sein, zu dem die Rechnungslegung objektiv erstmals möglich gewesen wäre oder oder auch ein einvernehmlich vereinbarter Termin. Insbesondere Unternehmer sollten daher unbedingt Wert auf die rechtzeitige Ausstellung und schließlich auch Zahlung ihrer Rechnungen

Gute Neuigkeiten für Handelsvertreter und was dabei für den Geschäftsherrn zu beachten ist.

Gemäß § 24 HVertrG steht dem Handelsvertreter nach Beendigung des Agenturvertrags unter gewissen Bedingungen ein angemessener Ausgleichsanspruch zu. Streit um diesen Anspruch sind genauso wie die Versuche ihn zu umgehen Legion. Kürzlich hat der Oberste Gerichtshof sich mit dem Ausgleichsanspruch eines Handelsvertreters zu beschäftigen, der für einen Unternehmer aus den USA in der Europäischen Union tätig gewesen war.

Mittwoch, 15 Februar 2017 12:39

3 Punkte zum Kauf einer Eigentumswohnung

1. Vor Abgabe des Angebots

Das Objekt der Begierde ist gefunden – die Lage gefällt – der Preis passt. Bewahren Sie jetzt einen kühlen Kopf und holen Sie noch ein paar wesentliche Informationen zum Objekt ein. Aus dem öffentlich zugänglichen Grundbuch ist ersichtlich, ob Belastungen (Pfandrechte) vorliegen und Wohnungseigentum begründet ist („Parifizierung“). Ist die Wohnung vermietet? Über die Hausverwaltung lässt sich in Erfahrung bringen, wie hoch die Betriebskosten sind und ob ein Instandhaltungsfonds in ausreichender Höhe vorhanden oder, ob Betriebskosten aushaften, für die Sie als künftiger Eigentümer haften. Auch wenn Zeitdruck besteht: Die genannten Informationen können (mit Vollmacht des Verkäufers)

Donnerstag, 16 Februar 2017 12:37

Das Grundbuch – (K)ein Buch mit 7 Siegeln?

Früher war das Grundbuch tatsächlich ein dickes gebundenes Buch. Heute wird es in elektronischer Form geführt, wobei sich der grundlegende Aufbau nicht wirklich verändert hat. Tatsächlich ist der Aufbau des österreichischen Grundbuchs für viele andere Staaten vorbildlich und wir können auf die Vorreiterrolle im Zusammenhang mit der elektronischen Führung des Grundbuchs zu Recht stolz sein.


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