AGB´s

 

 

1. Diese Mandatsbedingungen gelten für sämtliche gerichtliche, behördliche und außergerichtliche Vertretungshandlungen und sonstige Tätigkeiten, die im Zuge eines zwischen Rechtsanwalt Mag. Marcus Blumencron (nachfolgend "RA BLUMENCRON") und dem Mandanten bestehenden Vertragsverhältnisses gesetzt werden. Sie gelten für bestehende und zukünftig erteilte Mandate.

2. Der Mandant wird auf Verlangen eine schriftliche Vollmacht an RA BLUMENCRON unterfertigen, soweit dies für die Mandatserfüllung erforderlich oder hilfreich ist.

3. RA BLUMENCRON wird das erteilte Mandat und die Interessen des Mandanten gegenüber jedermann mit Eifer, Treue und Gewissenhaftigkeit vertreten. Ändert sich die Rechtslage nach dem Ende des Mandats, so ist RA BLUMENCRON nicht verpflichtet, den Mandanten auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgen hinzuweisen.

4. Soweit nichts Abweichendes vereinbart wird, werden Leistungen von RA BLUMENCRON nach Wahl von RA BLUMENCRON entweder nach dem Rechtsanwaltstarif (RATG), unter Zugrundelegung der Allgemeinen Honorar-Kriterien für Rechtsanwälte (AHK), oder nach den jeweils vereinbarten Stundensätzen (kleinste Verrechnungseinheit 10 Minuten) zuzüglich Barauslagen und Umsatzsteuer verrechnet. Der Ansatz eines erhöhten Stundensatzes für zukünftige Leistungen ist nur nach zumindest 14-tägiger Vorankündigung bei mangelndem Widerspruch des Mandanten zulässig.

5. Interne Barauslagen (Telefon, Telefax, Datenbankkosten) werden pauschal in Höhe von 3 % der Honorarsumme in Rechnung gestellt, externe Barauslagen (Reisekosten, Übersetzungskosten etc.) werden nach tatsächlichem Anfall in Rechnung gestellt.

6. Die Abrechnung der Mandate erfolgt - soweit nichts Abweichendes vereinbart wird - monatlich oder vierteljährlich, Rechnungen sind unverzüglich nach Erhalt abzugsfrei zu bezahlen.

7. Verträge, Konzepte, Gutachten, Aufstellungen und Berechnungen etc, die von RA BLUMENCRON im Rahmen des Mandates erstellt werden, dürfen nur für Zwecke des Mandanten verwendet werden; eine Weitergabe an Dritte und eine Verwendung in deren Interesse darf nur mit schriftlicher Zustimmung von RA BLUMENCRON erfolgen. RA BLUMENCRON haftet nur gegenüber seinen Mandanten, nicht gegenüber Dritten. Der Mandant ist verpflichtet, Dritte, die aufgrund des Zutuns des Mandanten mit den Leistungen von RA BLUMENCRON in Berührung geraten, auf diesen Umstand hinzuweisen.

8. Die Haftung von RA BLUMENCRON und aller für ihn tätigen Rechtsanwälte und juristischen Mitarbeiter ist für jeden Schadensfall - auch bei mehreren Anspruchsberechtigten und auch hinsichtlich von Folgeschäden - auf einen Höchstbetrag von insgesamt € 400.000,-- (Euro vierhunderttausend) beschränkt. Diese Haftungsbeschränkung gilt, soweit der Mandant Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, nur für den Fall leicht fahrlässiger Schadenszufügung. In diesem Rahmen besteht Deckung durch eine von RA BLUMENCRON abgeschlossene Haftpflichtversicherung.

9. Soweit nicht gesetzlich eine kürzere Verjährungs- oder Präklusivfrist gilt, verfallen sämtliche Ansprüche (falls der Mandant nicht Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist, jedoch nicht Gewährleistungsansprüche) gegen RA BLUMENCRON, wenn sie nicht vom Mandanten binnen sechs Monaten (falls der Mandant Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder binnen einem Jahr (falls der Mandant nicht Unternehmer ist) ab dem Zeitpunkt, in dem der Mandant vom Schaden und der Person des Schädigers oder vom sonst anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt, gerichtlich geltend gemacht werden, längstens aber nach Ablauf von fünf Jahren nach dem schadenstiftenden (anspruchsbegründenden) Verhalten (Verstoß).

10. RA BLUMENCRON darf im Rahmen des Mandatsverhältnisses Dritten Unterauftrag und Untervollmacht erteilen.

11. RA BLUMENCRON hat nach Beendigung des Auftragsverhältnisses auf Verlangen dem Mandanten Urkunden im Original zurückzustellen. RA BLUMENCRON ist berechtigt, Kopien dieser Urkunden zu behalten. Soweit der Mandant nach Ende des Mandats nochmals Schriftstücke (Kopien von Schriftstücken) verlangt, die er im Rahmen der Mandatsabwicklung bereits erhalten hat, sind die Kosten vom Mandanten zu tragen. RA BLUMENCRON ist verpflichtet, die Akten für die Dauer von fünf Jahren ab Beendigung des Mandats aufzubewahren und in dieser Zeit dem Mandanten bei Bedarf Abschriften auszuhändigen; die Kosten sind vom Mandanten zu tragen. Sofern für die Dauer der Aufbewahrungspflicht längere gesetzliche Fristen gelten, sind diese einzuhalten. Der Mandant stimmt der Vernichtung der Akten (auch von Originalurkunden) nach Ablauf der Aufbewahrungspflicht zu.

12. Erklärungen von RA BLUMENCRON an den Mandanten gelten jedenfalls als zugegangen, wenn sie an die bei Mandatserteilung vom Mandanten bekanntgegebene oder die danach schriftlich mitgeteilte, geänderte Adresse versandt werden. RA BLUMENCRON kann mit dem Mandanten aber – soweit nichts anderes vereinbart ist – in jeder ihm geeignet erscheinenden Weise korrespondieren.

13. Nach diesen Mandatsbedingungen schriftlich abzugebende Erklärungen können – soweit nichts anderes bestimmt ist – auch mittels Telefax oder E-Mail abgegeben werden. RA BLUMENCRON ist ohne anders lautende schriftliche Weisung des Mandanten berechtigt, den E-Mail-Verkehr mit dem Mandanten in nicht verschlüsselter Form abzuwickeln. Der Mandant erklärt, über die damit verbundenen Risken (insbesondere Zugang, Geheimhaltung, Veränderung von Nachrichten im Zuge der Übermittlung) informiert zu sein und in Kenntnis dieser Risken zuzustimmen, dass der E-Mail-Verkehr nicht in verschlüsselter Form durchgeführt wird.

14. Der Mandant erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass RA BLUMENCRON die den Mandanten und/oder sein Unternehmen betreffenden personenbezogenen Daten insoweit verarbeitet, überlässt oder übermittelt (iSd Datenschutzgesetz), als dies zur Erfüllung der RA BLUMENCRON vom Mandanten übertragenen Aufgaben notwendig und zweckmäßig ist oder sich aus gesetzlichen oder standesrechtlichen Verpflichtungen von RA BLUMENCRON (zB Teilnahme am elektronischen Rechtsverkehr etc.) ergibt.

15. Die Unwirksamkeit einer oder einzelner Bestimmungen des in diesen Auftragsbedingungen geregelten Vertragsverhältnisses lässt die Gültigkeit der übrigen Vereinbarungen unberührt. Die Vertragspartner verpflichten sich, die unwirksame(n) Bestimmung(en) durch eine dieser im wirtschaftlichen Ergebnis möglichst nahekommenden Regelung zu ersetzen.  

16. Die Mandatsbedingungen und das durch diese geregelte Mandatsverhältnis unterliegen materiellem österreichischem Recht. Für Rechtsstreitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem durch die Mandatsbedingungen geregelten Vertragsverhältnis, wozu auch Streitigkeiten über dessen Gültigkeit zählen, wird die ausschließliche Zuständigkeit des sachlich zuständigen Gerichtes am Sitz des Rechtsanwaltes vereinbart (falls der Mandant Unternehmer im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist) oder der Wohnort des Mandanten (falls dieser Konsument im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist). Der Rechtsanwalt ist jedoch in jedem Fall berechtigt, Ansprüche gegen den Mandanten auch bei jedem anderen Gericht im In- oder Ausland einzubringen, in dessen Sprengel der Mandant seinen Sitz, Wohnsitz, eine Niederlassung oder Vermögen hat.
 
17. Änderungen oder Ergänzungen dieser Mandatsbedingungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftform, sofern der Mandant nicht Verbraucher im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes ist.